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25.01.2012
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen <Zurück
1. Geltung der Bedingungen
1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von "tenVision Software&Tools" (nachfolgend tenVision genannt) erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware aus der ersten Bestellung unserer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebot, Vertragsabschluss, Vertragsunterlagen
2.1. Angebote sind - auch bezüglich Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch tenVision, spätestens mit Ausfhrung der Lieferung zustande.
2.3. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung von tenVision. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen, nach Absendung der Auftragsbestätigung schriftlich oder per Email zu widersprechen. Andernfalls kommt der Vertrag zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zustande.
2.4. Nebenabreden, änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn tenVision sie schriftlich bestätigt.
3. Preise, Preisänderungen
3.1. Alle Preise sind Brutto wie Netto und beinhalten keine Umsatzsteuer. Laut Kleinunternehmerregelung dürfen wir keine Umsatzsteuer ausweisen.
3.2. Die zusätzlichen Kosten für Porto und Verpackung entsprechen den aktuellen Angaben auf der Bestellbestätigung, die per Email oder per Post zugestellt wird. Der Kunde trägt die Versicherungskosten für den Versand der Ware sofern dies vereinbart wurde, sowie sonstige Nebenkosten.
3.3. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als drei Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von tenVision; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4. Druckfehler und Irrtümer bei der Erstellung von Preislisten bleiben unter Korrekturvorbehalt.
4. Lieferzeiten
4.1. Bei Lieferverzögerungen, die von tenVision zu vertreten sind, beträgt die vom Käufer zu setzende Nachfrist zwei Wochen, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei tenVision beginnt.
5. Gefahrübergang
5.1. Erfüllungsort ist Fulda.
5.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von tenVision verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
5.3. tenVision ist zu Teillieferungen berechtigt.
5.4. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprfen. Unterbleibt eine Geltendmachung von Unvollständigkeit oder Beschädigung innerhalb einer Frist von 8 Tagen, nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
5.5. Der Versand unserer Produkte ist nur gegen Vorkasse möglich. Der Auftrag wird in diesem Fall erst dann von tenVision ausgeführt, wenn die erforderliche Gutschrift auf unserem Konto eingegangen ist. Die Bankverbindung wird dem Besteller in der Auftragsbestätigung(per Email) mitgeteilt.
Ausnahme von der gerade genannten Regelung ist die Bestellabwicklung über unseren Vertriebspartner ShareIt. In diesem Fall verlässt die Ware unser Haus, nachdem wir von unserem Vertriebspartner über die erfolgreiche Bestellung informiert wurden.
6. Gewährleistung
6.1. Ist der Liefergegenstand schadhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmägel schadhaft, liefert tenVision nach seiner Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
6.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum des Gefahrüberganges.
6.3. Offensichtliche Mängel müssen tenVision unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch tenVision bereitzuhalten. Auf Verlangen von tenVision hat der Käfer den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie an tenVision zurückzusenden.
7. Urheberrecht
7.1. Die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse sind persönliche geistige Schöpfungen, für die das Urheberrechtsgesetz gilt. Ohne vorherige Einwilligung durch tenVision dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. tenVision ist berechtigt, sich jederzeit als Autor zu bezeichnen. Der Kunde erteilt tenVision die Befugnis, die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse als Referenz und zur Eigenwerbung zu verwenden. Die an tenVision vom Kunden überlassenen Vorlagen und Gestaltungselemente werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde über die dafür notwendigen Rechte verfügt. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies schriftlich vereinbart worden ist.
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.